Verbrauchertäuschung bei Tintenfischringen: Formfisch statt Fangfrisch

Immer mehr Verbraucher greifen zu Tintenfischringen als Snack oder Zutat für mediterrane Gerichte.

Doch was viele nicht wissen: Was oft als fangfrisches Meeresgetier verkauft wird, ist in Wirklichkeit Formfisch – ein industriell hergestelltes Produkt aus zerkleinerten Fischresten.

Untersuchungen von Verbraucherschützern und Lebensmittelkontrolleuren haben ergeben, dass Tintenfischringe aus Formfisch häufig nicht korrekt gekennzeichnet sind. Verbraucher werden somit über die wahre Natur des Produkts getäuscht.

Formfisch wird aus Surimi hergestellt, einer Paste aus zerkleinertem Fischfleisch. Diese Paste wird dann in Form von Tintenfischringen, aber auch anderen Meeresfrüchten wie Krabben oder Shrimps, gepresst und gefärbt.

Die Verwendung von Formfisch ist nicht illegal, aber es ist wichtig, dass die Verbraucher transparent über die Herkunft und Zusammensetzung des Produkts informiert werden.

Daten und Fakten zu Formfisch:

  • Herstellung: Surimi wird aus Fischresten hergestellt, die z.B. bei der Filetierung anfallen.
  • Zusammensetzung: Surimi kann aus verschiedenen Fischarten hergestellt werden, z.B. Alaska-Seelachs, Hering oder Makrele.
  • Zusatzstoffe: Formfischprodukte enthalten häufig Zusatzstoffe wie Bindemittel, Geschmacksverstärker und Farbstoffe.
  • Kennzeichnung: Formfischprodukte müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss klar und deutlich lesbar sein.

Verbraucherzentrale fordert bessere Kennzeichnungspflicht für Formfischprodukte.

„Die Leitsätze für Krebs- und Weichtiere des Deutschen Lebensmittelbuches geben vor, wie die Beschaffenheit des Angebotes im Handel nach Auffassung der Marktbeteiligten sein sollte. Danach handelt es sich bei Tintenfischringen um quergeschnittene Tuben des Tintenfischfleisches. Mit weiteren Lebensmittelzutaten wird Tintenfischfleisch beispielsweise als „panierte Tintenfischringe“ oder „Tintenfischringe im Backteig“ bezeichnet. Der Weichtieranteil dieser Erzeugnisse beträgt 40 bis 50 Prozent.

Ein Hinweis auf der Rückseite und eine Mengenangabe in der Zutatenliste reichen nicht aus, um die abweichende Qualität gegenüber üblichen Tintenfischringen kenntlich zu machen.“ (Verbraucherzentrale Hessen  – Diese mahnte die Anbieterfirma Deutsche See GmbH erfolgreich ab.)

Weitere Informationen: Verbraucherzentrale Hessen

Quelle: Redaktion food-monitor