Woher kommt das Fleisch im Handel?

Seit Februar 2024 gibt es neue Vorgaben, welches Fleisch im Handel mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden muss.

Foto: BMEL

Wer im Supermarkt verpacktes unverarbeitetes Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf oder Ziege kauft, findet auf der Verpackung schon seit vielen Jahren Angaben darüber, aus welchem Land das Tier stammt und wo es geschlachtet wurde. Bei unverpacktem unverarbeitetem Fleisch – also Fleisch, dass zum Beispiel in der Fleischtheke von Metzgereien angeboten wird – war das bislang anders: Hier galt nur für unverarbeitetes Rindfleisch eine Kennzeichnungspflicht. Unverpacktes Fleisch anderer Tierarten musste hingegen nicht gekennzeichnet werden.

Das hat der Gesetzgeber nun geändert: Am 1. Februar 2024 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, mit der die Herkunftskennzeichnung nun auch auf nicht vorverpacktes unverarbeitetes Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen ausgeweitet wurde. Das gilt für Supermärkte und Metzgereien ebenso wie für Wochenmärkte oder Hofläden.

Warum gibt es eine Herkunftskennzeichnung?

Die Herkunftskennzeichnung gibt keine Auskunft darüber, wie ein Tier gehalten wurde. Dafür gibt es die „Staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ oder andere Labels.

Mit der Herkunftskennzeichnung ist mit einem Blick zu erkennen, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit die Möglichkeit, sich bewusst für heimische Produkte zu entscheiden und so die deutsche Landwirtschaft zu unterstützen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung gibt es übrigens nicht nur bei Fleisch, sondern auch bei einer Vielzahl anderer Lebensmittel, darunter frisches Obst und Gemüse, Eier, Honig oder Fisch.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Die Herkunftsangabe für verpacktes wie unverpacktes Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen muss Auskunft darüber geben, in welchem Land das Tier aufgezogen und wo es geschlachtet wurde, zum Beispiel „Aufgezogen in den Niederlanden, Geschlachtet in Deutschland“.

Fanden Aufzucht und Schlachtung im selben Land statt, darf bei Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege vereinfacht auch „Ursprung“ angegeben werden, also zum Beispiel „Ursprung: Deutschland“.

Für Hackfleisch gibt es Sonderregelungen. Nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) müssen zwar auch hier Angaben zu Aufzucht und Schlachtung gemacht werden. Diese dürfen aber wahlweise auch so ausgedrückt werden, dass sie sich auf die EU und/oder ein Land beziehungsweise Länder außerhalb der EU beziehen – also zum Beispiel „Aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „aufgezogen außerhalb der EU, geschlachtet in der EU“.

Bei Rindfleisch muss neben den Herkunftsangaben Aufzucht und Schlachtung zusätzlich auch noch das Geburtsland und das Land, in dem es zerlegt wurde, angegeben werden. Erfolgen Geburt, Mast und Schlachtung in einem Land, kann bei Rindfleisch vereinfacht der Begriff „Herkunft“ verwendet werden.

Mehr Informationen zur Rindfleischkennzeichnung

Wo befindet sich die Kennzeichnung?

Ist das Fleisch verpackt, muss die Herkunftsangabe auf der Verpackung abgedruckt sein. Bei unverpacktem Fleisch kann die Kennzeichnung „durch Schilder auf dem Lebensmittel, Preisverzeichnisse, Aushänge in der Verkaufsstätte oder sonstige, unmittelbar zugängliche, schriftliche oder elektronische Information geschehen“, schreibt das BMEL. Dabei muss nicht jedes Stück Fleisch ein eigenes Schild bekommen. Wenn in einem Geschäft „überwiegend Fleisch der gleichen Herkunft angeboten wird, kann die Angabe auch durch eine allgemeine Erklärung an gut sichtbarer Stelle erfolgen“ – also zum Beispiel: „Unser Schweinefleisch hat den Ursprung Deutschland“. Auf Produkte mit abweichender Herkunft muss dann allerdings gesondert hingewiesen werden.

Zusätzlich zu den gesetzlichen, dürfen freiwillige Angaben zur Herkunft gemacht werden wie zum Beispiel Angaben zur Region.

Verarbeitetes Fleisch muss nicht gekennzeichnet werden

Für Fleisch, das in irgendeiner Weise verarbeitet ist, gilt die Kennzeichnungspflicht nicht. Als verarbeitetes Fleisch bezeichnet man in der Regel Fleisch, das getrocknet, geräuchert oder gekocht wurde, oder dem Salz, Gewürze oder Marinaden zugesetzt wurden, um es geschmacklich intensiver oder länger haltbar zu machen. Marinierte Schweinekottelets oder gewürztes Putengeschnetzeltes müssen demnach also nicht gekennzeichnet werden.

Ausweitung der Herkunftskennzeichnung geplant

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine umfassendere Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln zum Ziel gesetzt. Diesem Ziel ist sie mit der Erweiterung der Herkunftskennzeichnung von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege nun ein Stück nähergekommen. Informationen des BMEL zufolge, soll als nächstes die Herkunftskennzeichnung von Fleisch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden.

Eine Abstimmung darüber sei für das Frühjahr 2024 geplant. Darüber hinaus unterstützt das BMEL die Pläne der Farm to Fork-Strategie der EU-Kommission, nach der die verpflichtende Herkunftskennzeichnung künftig auch EU-weit auf verarbeitete Fleischprodukte sowie andere Lebensmittel ausgeweitet werden soll.

Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln sind Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig

Laut dem „Ernährungsreport„, einer jährlichen Verbraucherbefragung des BMEL, legen mehr als vier Fünftel der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland großen Wert auf genaue Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln.

Quelle: BLE