Festtagsbraten zu Ostern: Wo Lamm draufsteht, ist auch Lamm drin

Lamm- und Schaffleisch wird bei uns im Vergleich zu Schwein, Huhn und Rind seltener und hauptsächlich nur zu bestimmten Festtagen sowie in der Grillsaion verzehrt.

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Doch insbesondere zu Ostern steht Lammbraten traditionell häufiger auf der Speisekarte. Aber ist in entsprechend ausgelobter Ware auch wirklich nur Lamm oder Schaf enthalten? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in den Jahren 2023 und 2024 entsprechende Proben hinsichtlich der tierartlichen Beschaffenheit molekularbiologisch untersucht. Das Ergebnis der Analysen: Bei allen Proben war die Tierartangabe korrekt.

So untersuchte das LGL im Zeitraum 2023 bis Anfang März 2024 unter anderem im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) 38 Proben, darunter Hackfleisch, verarbeitete Erzeugnisse wie Spieße und Bratwürste sowie Teilstücke rohen Lammfleisches wie Kotelett, Filet, Rücken, Schulter und Keule. Die Überprüfung der Tierart ergab bei keiner der Proben Grund zur Beanstandung. Lediglich bei zwei Proben erfolgte eine Beanstandung aufgrund der Kennzeichnung. So fehlte in einem Fall die vorgeschriebene deutschsprachige Bezeichnung, im anderen Fall war die Kennzeichnung in Bezug auf Gewürze und Zusatzstoffe mangelhaft. In beiden Fällen wurde die zuständige Lebensmittelüberwachung am Ort des in Verkehr bringenden Unternehmens über den Sachverhalt informiert.

Analyse der Tierart bei Fleisch und Fleischerzeugnissen

Das LGL prüft – neben zum Beispiel sensorischen und mikrobilologischen Untersuchungen auf Keimbelastungen – regelmäßig Proben von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus Produktion und Handel unter anderem chemisch und molekularbiologisch auf deren Zusammensetzung. Geprüft werden neben der Tierart zum Beispiel Aspekte wie Fleischanteil, Fremdeiweiß oder Verwendung von Formfleisch. Ferner untersucht das LGL auf die Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen oder die Einhaltung vorgeschriebener Höchtmengen beziehungsweise die korrekte Kenntlichmachung von zugelassenen Zusatzstoffen.

Quelle: LGL Bayern