QS ermöglicht Kennzeichnung von Convenience-Produkten auch mit geringerem Fleischanteil

QS- und ITW-Kennzeichnung bei Produkten mit einem QS-Fleischanteil zwischen 10 und 50 Prozent.

  • Sondergenehmigung zur Kennzeichnung von Convenience-Produkten entfällt für Hersteller
  • Transparenz für Verbraucher verbessert

Ab sofort ist es möglich, auch Convenience-Produkte, die weniger als 50 Prozent QS- bzw. ITW-Fleisch und Fleischwaren enthalten, mit einem erweiterten QS-Prüfzeichen sowie dem erweiterten ITW-Siegel auszuloben. Mit einem Hinweis auf das Zutatenverzeichnis haben Verbraucher die Möglichkeit, die QS- und ITW-Anteile im Convenience-Produkt zuverlässig zu erkennen. Das schafft Transparenz und erhöht das Vertrauen.

Bislang waren die Kennzeichnung von Convenience-Produkten mit dem QS-Prüfzeichen und dem ITW-Siegel nur eingeschränkt möglich. Um jedoch den Bedürfnissen unserer Systempartner gerecht zu werden und die Palette der Produkte mit einer QS- und ITW-Kennzeichnung zu erweitern, haben wir in Abstimmung mit unseren Gremien eine praxisgerechte und präzisere Kennzeichnung dieser Produkte auf den Weg gebracht, begründet Dr. Alexander Hinrichs, QS-Geschäftsführer, die Anpassungen im Convenience-Bereich.

Zukünftig muss ein Convenience-Produkt mindestens 10 Prozent QS-Zutaten enthalten, um diese Ware mit dem QS-Prüfzeichen und dem Zusatz Mit QS-Zutaten siehe Zutatenliste auszeichnen zu können. Einzige Ausnahme: Ist der namensgebende Anteil am Produkt vollständig QS oder ITW und beträgt mindestens 5 Prozent, kann auch hier das erweiterte QS-Prüfzeichen und das ITW-Siegel genutzt werden. Produkte mit einem hohen Anteil Fleisch und Fleischware von über 50 Prozent können auch weiterhin wie gewohnt mit dem QS-Prüfzeichen und ITW-Siegel gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten zur Kennzeichnung von Convenience-Produkten:

Quelle: QS