Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen.
Nach dem erfolgreichen Anlaufen der investiven Förderung am 1. März 2024, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallum- und Neubau unterstützt werden, folgt jetzt Stufe zwei: Am 1. April tritt auch die Richtlinie in Kraft, die den Höfen laufende Mehrkosten fördert, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell. Mit unserem Bundesprogramm Tierhaltung gibt es nun erstmals auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl. Denn die Zahl der Schweine haltenden Betriebe hat sich zwischen 2010 und 2020 fast halbiert. Damit auch noch gutes Fleisch von Höfen aus Deutschland auf den Tisch kommt, muss die Tierhaltung zukunftsfest weiterentwickelt werden.“
Hintergrund
Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgt das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentraler Baustein ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Im Rahmen des Förderprogramms will das BMEL genau die Betriebe unterstützen, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe hin zu einer besonders tier- und umweltgerechten Haltung umzubauen. Landwirtinnen und Landwirten wollen wir die notwendige Planungssicherheit bieten. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Das Programm gliedert sich in zwei Förderstränge, die sich hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Fördersummen unterscheiden: die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten. Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt.
Alle Details zur Förderung und zur Antragstellung lesen Sie hier: www.ble.de/umbau-tierhaltung.
Quelle: BMEL