Tiefkühlgarnelen oft mit Wasser „aufgepumpt“

Gemeinsamer Test von Verbraucherzentrale MV und LALLF.

Fisch und Garnelen als gefrorene Verkaufsware werden häufig schwerer gemacht – einfach durch die Zugabe von Wasser. Bei diesen preisintensiveren Produkten ist das besonders ärgerlich, denn einfaches Trinkwasser bekommt so einen stolzen Preis. In einem gemeinsamen Test haben die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VZ M-V) und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) stichprobenartig zwölf tiefgekühlte rohe Kabeljau-Filets und Garnelen aus Supermärkten rund um Rostock auf Fremdwasser und wasserbindende Zusatzstoffe untersucht. Bis zu 44 Prozent Garverlust wurden bei Garnelen ermittelt.

Bei den sieben untersuchten Garnelenproben fielen niedrige Eiweißgehalte, viel Wasser und große Garverluste auf  – alles Zeichen für größere Mengen Fremdwasser im Produkt. Wasserbindende Zusatzstoffe wurden kaum gefunden, aber hohe Salzgehalte. Auch Salz kann Wasser binden. Es ist für die Haltbarkeit der Garnelen nicht notwendig – sie ist schon durch das Tiefgefrieren gesichert.

„Es ist nicht verboten, diesen Produkten Wasser zuzusetzen“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des LALLF. „Zulässig ist die Zugabe zum Ausgleich von Verlusten bei der Verarbeitung. Was an Wassermenge darüber hinausgeht, muss kenntlich gemacht werden. Nur so kann sich der Verbraucher für oder gegen ein Produkt mit Wasserzusatz entscheiden.“

Garnelen sind von Natur aus reich an Wasser: 80 Prozent sind durchaus normal, aber beim Braten tritt reichlich Flüssigkeit aus und die Garnelen schrumpfen deutlich zusammen. „Jedoch nur bei zwei Proben Garnelen war Wasser als Zutat aufgeführt“, sagt Uta Nehls, stellvertretender Vorstand der VZ M-V. „Diese Information ist aber wichtig für den Verbraucher, denn beim Verzehren fällt der Wasserzusatz nicht unbedingt auf. Drei Garnelenproben zeigten Garverluste von 20 bis sogar 44 Prozent. Dass sich das Fremdwasser zum Garnelenpreis auch im Portemonnaie bemerkbar macht, zeigt eine Modellrechnung: Bei der Probe mit dem höchsten Wassergehalt bezahlen Verbraucher allein für das Fremdwasser über sechs Euro (gut 27 Prozent) des Kilopreises von rund 22 Euro.

Erfreulicher waren die Ergebnisse beim Kabeljau. Überhöhte Wasserzusätze wurden nicht ermittelt. Anlass zur Kritik ist aber: Die Nährwertkennzeichnung war sowohl hier, als auch bei den Garnelen oft ungenau. „Der Verbraucher muss sich jedoch auf diese Angaben verlassen können“, unterstreicht Uta Nehls.

Dass gesetzliche Regelungen zu Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen nicht immer verbraucherfreundlich sind, ist bei der Untersuchung deutlich geworden. Auf den Kabeljau-Verpackungen standen bei fünf Produkten fünf verschiedene Begriffe für die Füllmenge. Ein genauer Wortlaut ist nicht gesetzlich geregelt. Unverständlich bleibt auch, warum bei glasierter Ware nur noch das Abtropfgewicht angegeben werden muss. Zwei Gewichtsangaben – mit und ohne Glasur – würden zeigen, wie gut die empfindlichen Produkte geschützt sind. Eine Prozentangabe für die Zutat Wasser ist ebenfalls nicht vorgesehen. Sie ist aber nicht einfach aus dem Fischanteil zu errechnen, wenn gleichzeitig auch noch Zusatzstoffe und Salz enthalten sind, wie im Test deutlich wurde.

Die Berichte hierzu werden in kürze an dieser Stelle veröffentlicht! Bei eiligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale MV!

Pressekontakt:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei,
Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Antje Krüger
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Quelle: LALLF