Es gibt einen klaren Unterscheid zwischen der Haltungskennzeichnung des Handels und dem staatlichen Tierwohlkennzeichen. Im Übrigen ist die Haltungskennzeichnung auch kein neues Label, sondern ein System der Einsortierung.
Neues Prüfprogramm oder Label?
Es handelt sich bei der Haltungskennzeichnung des Handels nach eigenen Aussagen (Bericht wiso vom 25.03.2019) Zitat: „…nicht um ein neues Prüfprogramm oder Label…“. Es werden lediglich bestehende Label und der gesetzliche Mindeststandard „einsortiert“.
Die Voraussetzungen für die Einstufungen beziehen sich ausschließlich auf die Ausgestaltung der Punkte „mehr Platz“, „Aussenklima“ (ja oder nein) sowie „Beschäftigungsmaterial“ – also auf einige Punkte des Lebens im Stall.
Mehr Orientierung und Erkennbarkeit für den Verbraucher?
Eigene Kontrollen für die Haltungskennzeichnung finden nicht statt, sondern die Einordnung der bestehenden Siegel erfolgt anhand der Kriterien „auf dem Papier“.
Das führt auch zu unterschiedlichen Niveaus innerhalb der Stufen: So fallen z.B. unter die Stufe „Stallhaltung Plus“ sowohl die Initiative Tierwohl mit ihren deutlich geringeren Anforderungen als auch das staatliche Tierwohlkennzeichen in der Eingangsstufe und der Deutsche Tierschutzbund in der 1. Stufe.
Dies bedeutet, dass bestimmte Punkte wie Ferkelkastration, Säugezeiten und vieles andere mehr, durch die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Siegel auch nicht einheitlich sind.
So kann es beispielsweise sein, dass unter der Stufe 2 der Haltungskennzeichnung („Stallhaltung plus“), auch Ferkel vermarktet werden, die im Ausland mit anderen Betäubungsmethoden als den in Deutschland zugelassenen kastriert wurden oder aber auch Ferkel, denen laut den Statuten des eigen Siegels (z. B. bei der ITW) keine längeren Säugezeiten zustehen. Gleichzeitig sind hier aber auch Ferkel zu finden, bei denen andere Kastrations-Methoden als die in Deutschland zugelassenen, verboten sind (wie beim staatlichen Tierwohl-Kennzeichen).
Die einzelnen Stufen der Haltungskennzeichnung werden dem Verbraucher gegenüberjedoch als gleichwertig vermittelt.
Ist ein Mehr an Tierwohl klar zu erkennen?
Bei der Haltungskennzeichnung handelt es sich anders als beim geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichen nicht um eine Positiv-Auslobung und ein Siegel ausschließlich für ein Mehr an Tierwohl.
Nur deshalb ist es möglich, auch den gesetzlichen Mindeststandard einzubeziehen.
Was ist der Unterschied zum Staatlichen Tierwohlkennzeichen?
Das staatliche Tierwohlkennzeichen unterscheidet sich von der Haltungskennzeichen des Handels durch den Anspruch an das Mehr an Tierwohl und deren Erkennbarkeit.
Das staatliche Tierwohlkennzeichen setzt anders als das Haltungskennzeichen des Handels
- einen rechtlichen Rahmen,
- deutlich umfangreichere Tierwohlkriterien an, die nicht nur den Blick auf die Stallhaltung haben, sondern auch Aufzucht der Ferkel, den Transport etc. einbeziehen. Insgesamt werden beim staatlichen Kennzeichen 13 Kriterien in den Blick genommen,
- eigene Kontrollen,
- nicht bereits auf die Auslobung des selbstverständlichen gesetzlichen Mindeststandards.
Schließen sich das Staatliche Tierwohlkennzeichen und die Haltungskennzeichnung des Handels aus?
Anders als beim staatlichen Tierwohlkennzeichenhandelt es sich beim Haltungskennzeichen des Handels nicht um ein neues Tierwohllabel handelt, sondern lediglich um ein „Sortiersystem“.
Insofern nimmt die Haltungskennzeichnung das staatliche Tierwohllabel nicht vorweg, und es ist auch nicht inkompatibel.
Die weitgehend fehlende „kreative Eigenleistung“ ist auch einer der Gründe, warum die Entwicklung des Systems deutlich schneller möglich war als die des staatlichen Tierwohlkennzeichens, das bei der EU notifiziert und für das in einer Verordnung anspruchsvolle Kriterien definiert werden mussten.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)