Aus für das „Vegane Steak“Leitsätze vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte

Die Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ auf Lebensmitteln waren bisher ebenso wenig gere­gelt wie die Bezeichnungen vegetarischer Fleischersatzprodukte, zum Beispiel „Tofu-Burger“ oder „Soja-Schnitzel“. Dies führte zu unterschiedlichen Auslegungen in der Lebensmittel­branche, bei Behörden sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Leitsätze für Fleischer­satzprodukte sorgen jetzt für mehr Klarheit.

Die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tieri­schen Ursprungs“ geben seit Dezember 2018 erstmals vor, wann Lebensmittel als „vegan“ bzw. „vegetarisch“ gelten. Demnach sind Lebensmittel „vegan“, wenn auf allen Produktionsstu­fen keinerlei tierische Bestandteile verwendet wurden einschließlich aller Zusatzstoffe. „Vegetari­sche“ Lebensmittel dürfen Erzeugnisse von lebenden Tieren wie Milch, Eier oder Honig enthalten.

„Damit sorgen die Leitsätze für mehr Klarheit und sowohl Verbraucher als auch Hersteller wissen, welche Anforderungen vegane und vegetarische Lebensmittel erfüllen sollen“, so Silke Gulder, Diplom-Ökotropholo­gin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Auch hinsichtlich der Bezeichnung vegetarischer Fleischersatzprodukte dienen die Leitsätze Herstellern und Lebensmittelüberwachungsbehörden als Orientierung. Bezeichnungen wie „veganes Filet“ oder „veganes Steak“, die sich auf gewachsene Fleischteilstücke beziehen, soll es künftig nicht mehr geben. Dagegen sind Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene oder zerkleinerte Fleischstücke, wie „Schnitzel“, „Gulasch“ oder „Frikadellen“, weiterhin üblich. Diese Lebensmittel heißen dann zukünftig zum Beispiel „veganes Seitan-Gulasch“ oder „vege­tarische Frikadellen aus Eiklar“.

Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, stellen aber bei rechtlichen Auseinandersetzung eine Entscheidungshilfe dar. „Die Leitsätze finden nur in Deutschland Anwendung. Eine EU-weite gesetzliche Regelung gibt es derzeit nicht“, bedauert Gulder.

Quelle und Pressekontakt VerbraucherService Bayern