In „Geflügel Salami“ muss niemand Schwein erwarten

Verbraucherzentrale Hessen mahnt die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG erfolgreich ab.

„Geflügel Salami“, die sich erst beim Blick ins Kleingedruckte auf der Rückseite als Geflügel-Salami mit Schweinspeck entpuppt, täuscht die Kaufenden. Dieser Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen und der Lebensmittelüberwachung Kreis Gütersloh folgte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und wies die Berufung der Firma Wiltmann ab.
Die „Geflügel Salami“ von Wiltmann verärgerte gleich mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie meldeten die Wurst an das Portal Lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen: „Ich dachte Geflügelsalami heißt, es ist nur Geflügel drin“, „Ich finde das sehr irreführend“, „Ich finde, das ist eine Schweinerei“, so die Stimmen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

„Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Dieser Grundsatz der Lebensmittelinformationsverordnung ist unseres Erachtens eindeutig“, meint Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. „Wenn eine Geflügel-Salami Schweinespeck enthält, muss der Anbieter unseres Erachtens darauf bereits auf der Verpackungsvorderseite hinweisen und sie beispielsweise als ‚Geflügel-Salami mit Schweinespeck‘ bezeichnen“, sagt Franz.

Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte daher das Unternehmen ab. Kurz zuvor hatte bereits die Überwachungsbehörde des Kreises Gütersloh die Bezeichnung „Geflügel Salami“ als irreführend beanstandet.

Die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG klagte gegen die Beanstandung der Lebensmittelüberwachungsbehörde, verlor jedoch vor dem Verwaltungsgericht Minden. Die Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster ab. Die Richter vertraten die gleiche Rechtsauffassung: Eine Geflügel-Salami, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, sei irrführend. Damit bestätigten sie das erstinstanzliche Urteil am 15.08.2022.

„Wir freuen uns, dass dieses Verfahren nach nun fünf Jahren abgeschlossen ist und der Täuschungsschutz endlich Recht bekommen hat. Verbraucherinnen und Verbraucher, denen vergleichbare Fälle sauer aufstoßen, können sich gerne bei der Verbraucherzentrale Hessen melden“, so Franz.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen