Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse der Operation OPSON XI.
Teure Fischarten werden durch preiswertere ersetzt. Illegaler Wasserzusatz treibt das Gewicht und damit den Preis eines Fisches künstlich in die Höhe. Es gibt viele Arten des Lebensmittelbetrugs bei Fischen und Meeresfrüchten. In der diesjährigen OPSON-Operation richteten die deutschen Behörden ihren Fokus auf Fische, Krebs- und Weichtiere. Bei 72 Proben (16 %) wurden Auffälligkeiten festgestellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilte.
Nach Angaben des Fisch-Informationszentrums aßen die Deutschen allein im Jahr 2020 ungefähr 1,2 Mio. Tonnen Fisch und Meeresfrüchte. Dabei wurden etwa 89 % der verzehrten Produkte importiert. Aufgrund weitverzweigter Handelswege und der großen Vielfalt der Produkte sind diese auch anfällig für betrügerische Praktiken. Dabei ist insbesondere beim Import verarbeiteter Erzeugnisse eine Identifizierung der Tierart anhand von äußeren Merkmalen in vielen Fällen nicht mehr zweifelsfrei möglich.
Betrogen wird zum Beispiel, indem teure Arten durch preiswertere ersetzt werden (Speziessubstitution). Damit kann der Gewinn erhöht oder der geografische Ursprung illegal gefangener Arten verschleiert werden. Bei Tiefkühlprodukten steigern die Fälscher das Gewicht der Erzeugnisse und damit ihren Gewinn, indem sie Wasser in die Erzeugnisse einbringen, meist unter Verwendung wasserbindender Lebensmittelzusatzstoffe.
An der internationalen Operation OPSON XI gegen Lebensmittelbetrug – koordiniert von Europol und INTERPOL – beteiligten sich die deutschen Behörden an der Schwerpunktaktion im Fischereisektor. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 wurden dabei in zwölf Bundesländern insgesamt 443 Proben Fische, Krebs- und Weichtiere auf Fremdwasserzusatz, unzulässige oder nicht deklarierte Zusatzstoffe und Speziessubstitution untersucht. Dabei wurden hauptsächlich Tiefkühlprodukte beprobt.
In 40 der 298 auf Fremdwasserzusatz untersuchten Proben (13 %) wurden Auffälligkeiten nachgewiesen. Der Einsatz von unzulässigen oder nicht-deklarierten Zusatzstoffen wurde in 10 von 218 Proben (5 %) festgestellt. 13 der 232 Proben (6 %), die auf die angegebene Tierart untersucht wurden, zeigten Unstimmigkeiten in der Deklaration. Weiterhin wurden 20 Produkte aufgrund anderweitiger irreführender Angaben beanstandet. Von den untersuchten Produkten wurden 11 aufgrund von zwei auffälligen Parametern beanstandet. Die Proben wurden entlang der gesamten Lieferkette genommen, vor allem im Groß- und Einzelhandel.
Hintergrund
Mit der weltweiten Operation OPSON gehen Europol und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. Das übergeordnete Ziel gemeinsamer OPSON-Schwerpunktaktionen ist der Aufbau und die Stärkung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Weltweit haben sich insgesamt 26 Staaten mit verschiedenen Untersuchungszielen an OPSON XI beteiligt. Deutschland nimmt seit OPSON V (2015/2016) jährlich an den Operationen teil.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu der deutschen Beteiligung an OPSON XI
- Pressemitteilung von Europol zu OPSON XI
- Pressemitteilung von INTERPOL zu OPSON XI
- Aufgaben und Aktivitäten des BVL bei der Bekämpfung von Lebensmittelbetrug
Quelle: BVL