Mindesthaltbarkeitsangaben bei Walnüssen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf vorverpackten Produkten verpflichtend anzugeben.

Walnuss
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Es darf vom verantwortlichen Betrieb (meist Hersteller) frei festgelegt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt Auskunft darüber, bis zu mindestens welchem Datum das Lebensmittel  – bei empfohlener Aufbewahrung – seine qualitativen und spezifischen Eigenschaften behält. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung ist es von Interesse, die Mindesthaltbarkeitsangabe zu prüfen; verlässt sich doch der Verbraucher auf die Angaben, wenn es um die Haltbarkeit von Lebensmitteln geht.

Im Fokus unserer Überprüfungen standen Walnusskerne und ganze Walnüsse in der Schale. Ungeöffnete Nüsse sind durch die harte Schale geschützt und dadurch länger haltbar. Dagegen sind Walnüsse ohne Schale, sogenannte Walnusskerne, wesentlich anfälliger gegenüber Verderb.

Unsere Prüfungen der Haltbarkeit konzentrierten sich auf die sensorische Untersuchung. Von jeder Probe wurden jeweils mehrere Packungen einer Charge angefordert. Die erste Packung wurde sofort nach Eingang der Probe am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen auf Aussehen, Geruch und Geschmack der Nüsse geprüft. Die Lagerung der anderen Packungen erfolgte am CVUA Sigmaringen bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum bei Raumtemperatur unter normalen Raum-Lichtverhältnissen (ohne direkte Sonneneinstrahlung). Dabei wurden gegebenenfalls angegebene zusätzliche Lagerhinweise wie z. B. „Vor Wärme schützen und trocken lagern“ berücksichtigt. Mit Beendigung der Lagerung am Mindesthaltbarkeitsdatum erfolgte eine erneute sensorische Untersuchung der restlichen Packungen.

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Quelle: CVUA Sigmaringen