Untersuchungen rund um’s Ei: Frische und Deklaration

Die Untersuchung von rohen Hühnereiern auf die verschiedenen Frische-Parameter und die ordnungsgemäße Deklaration gehören im CVUA Stuttgart zur alltäglichen Arbeit. Im Jahr 2011 wurden 197 Eier-Proben untersucht. Davon waren 46 Proben lose Ware und 151 Proben Fertigpackungen. 27 Proben (=13,7%) waren zu beanstanden. Zwei Proben wiesen 2 Beanstandungsgründe auf.

2x unvollständige Deklaration auf den Verpackungen
3x irreführende Deklaration
4 Proben lose Ware wiesen beim Händler nicht alle erforderlichen Angaben auf, bei 3 Proben fehlte die erforderliche Frische (Luftkammer größer als 6mm), bei 17 Proben fehlte der Erzeugercode-Stempel auf den Eiern

Hintergründe und rechtliche Aspekte

Im Handel sind für den Endverbraucher Hühnereier der höchsten Güteklasse (Güteklasse A) erhältlich. Diese müssen, laut EU-VERORDNUNG (EG) Nr. 589/2008, vom 23. Juni 2008, bestimmte Qualitätsmerkmale und Kennzeichnungselemente aufweisen. In den folgenden Absätzen sollen nun einige dieser Qualitätsmerkmale und Kennzeichnungselemente genannt und eine kurze Erklärung der jeweiligen Hintergründe gegeben werden.

Vollständiges Dokument:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1646

Quelle: CVUA Stuttgart