Hexahydrocannabinol (HHC) in Lebensmitteln

Hinweise auf psychoaktive Wirkungen.

Hexahydrocannabinol (HHC) gehört zur Substanzgruppe der Cannabinoide. Seine chemische Struktur ähnelt der von Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), dem wichtigsten psychoaktivwirksamen Cannabinoid in der Pflanze Cannabis sativa L. Anders als Δ9-THC kommt es jedoch nur in geringen Mengen in der Pflanze vor und wird vorrangig künstlich (synthetisch) hergestellt. HHC erschien Ende des Jahres 2021 auf dem US-amerikanischen Drogenmarkt. In Europa wurden Funde erstmals im Mai 2022 berichtet. Bis Dezember 2022 waren HHCProdukte in 70 % der EU-Mitgliedsstaaten zu finden.

HHC wird beispielsweise in Liquids für E-Zigaretten eingesetzt oder in Form von HHC-Ölen angeboten. Es findet sich aber auch in Erzeugnissen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Lebensmittel wahrgenommen werden können – unter anderem in Weingummi-artigen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln. HHC wird als „legaler Ersatz“ für Cannabis beziehungsweise Δ9-THC angeboten, denn es unterliegt derzeit nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder den einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Drogenbekämpfung. In der EU wird HHC inzwischen allerdings von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) als neue psychoaktive Substanz beobachtet.

Die wissenschaftliche Datenlage zu HHC ist bislang noch unzureichend, sowohl was die Toxizität (Giftigkeit) als auch seine sonstigen Wirkungen auf den Menschen angeht. Es gibt jedoch Erkenntnisse aus Tier- und Zellkulturstudien sowie Hinweise aus Erfahrungsberichten von Personen, die HCC konsumierten. Sie deuten darauf hin, dass HHC insbesondere in seiner ß-HHC-Form ähnliche Wirkungen auslösen kann wie Δ9-THC, auch wenn dafür wahrscheinlich etwas höhere Dosen nötig sind.

Die HHC-Gehalte in Produkten, die als Lebensmittel wahrgenommen werden – wie etwa ein dokumentierter Fall von Weingummis mit 25 Milligramm HHC pro Stück – könnten somit nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sein, bei konsumierenden Personen einen Rauschzustand auszulösen. Gesundheitliche Auswirkungen einer zu großen Aufnahmemenge, auch versehentlich durch Kinder, lassen sich bislang nicht sicher beurteilen. Das Auftreten schwerwiegender Vergiftungen muss aber aufgrund der Verwechselungsgefahr mit Lebensmitteln in Betracht gezogen werden.

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Quelle: BfR